§ 1 Geltungsbereich
1.1 Die Benutzungsbedingungen regeln Rechtsbeziehungen zwischen der TiC-Theater gGmbH (im folgenden "Theater") und Einzelkunden, Wiederverkäufern, Firmen- und Gruppenkunden (im folgenden einheitlich „Kunden“). Für Rechtsgeschäfte zwischen Theater und Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB"). Abweichende Bedingungen erkennt das Theater nicht an, es sein denn es stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu.
1.2 Wiederverkäufer verpflichten sich, die nachfolgenden Benutzungsbedingungen jedem Abnehmer beim Kartenerwerb bekannt zu geben.
§ 2 Vertragsschluss / Kartenerwerb / Versand
2.1 Der Eintrittskartenverkauf zwischen dem Theater und dem Kunden kommt durch die Bestellung durch den Kunden und ihrerAnnahme durch das Theater zustande. Eintrittskarten können an der Theaterkasse, angeschlossenen Vorverkaufsstellen sowie schriftlich, telefonisch oder über das Internet erworben werden.
2.2 Der Kunde erwirbt die Eintrittskarten in eigenem Namen und auf eigene Rechnung. Sofern vom Kunden Eintrittskarten weiter veräußert werden, ist eine Vertretung des Theaters ausgeschlossen.
2.3 Sofern nichts anderes vereinbart ist, werden Eintrittskarten dem Kunden nach vollständigem Zahlungseingang auf dessen Gefahr auf Wunsch mit der Post zugesandt, an der Abendkasse auf den Namen des Kunden hinterlegt oder liegen zur Abholung im Kartenbüro bereit. Der Kaufpreis inkl. aller Gebühren wird dem Kunden mündlich, fernmündlich, schriftlich, per E-Mail oder bei Buchung im Internet per Anzeige mitgeteilt.
§ 3 Fälligkeit und Zahlung / Eigentumsvorbehalt / Verzug
3.1 Der Kaufpreis wird mit der Bestätigung der Bestellung fällig. Zahlungen können, soweit nicht anders vereinbart, durch Überweisung, Lastschrift, Barzahlung oder Kreditkarte erfolgen.
3.1a Eine Buchung im Internet ist nur möglich bei gleichzeitiger Bezahlung durch Erteilung einer Bankeinzugsermächtigung. Scheitert der Bankeinzug, weil das Konto nicht existiert, keine Deckung aufweist, der Besteller nicht berechtigt ist oder der Lastschrift nachträglich widersprochen wird, bleibt der Besteller zur Zahlung des Eintrittspreises verpflichtet. Dem Theater steht es frei, durch ausdrückliche Erklärung oder anderweitigen Verkauf der Eintrittskarte von dem Verkauf zurückzutreten. Mehrkosten durch Scheitern des Bankeinzugs hat der Besteller in jedem Fall zu ersetzen.
3.2 Eintrittskarten bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Theaters. Sollte eine Zahlung rückbelastet werden, ist der Kunde zur unverzüglichen Rücksendung der Eintrittskarten und zur Erstattung der durch die Rückbelastung entstandenen Kosten verpflichtet. Das Theater ist in diesem Fall auch berechtigt, durch einfache Erklärung, die keines Zugangs bedarf, die Karten für ungültig zu erklären und über die Plätze anderweitig zu verfügen.
§ 4 Beginn / Einlass
4.1 Das Theater wird in der Regel 30 Minuten vor Beginn der Vorstellung geöffnet.
4.2 Nach Beginn einer Vorstellung können Kunden mit Rücksicht auf die mitwirkenden Künstler und die anderen Besucher erst in einer geeigneten Pause in den Zuschauerraum eingelassen werden. Entsprechendes gilt für die Rückkehr in den Zuschauerraum, wenn ein Kunde vor oder während der Vorstellung den Zuschauerraum verlassen hat.
4.3 Ein Anspruch auf Pause besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Bewirtung vor oder nach der Vorstellung oder während etwaiger Pausen.
§ 5 Änderungen von Besetzungen / Vorstellungszeiten
Das Theater behält sich vor, aus dispositionellen Gründen die angekündigte Besetzung der Rollen sowie die Vorstellungszeiten kurzfristig zu ändern.
§ 6 Rückgabe und Umtausch von Eintrittskarten / Kartenverlust
6.1 Eine Rückgabe bzw. der Umtausch von Eintrittskarten ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das gilt auch, wenn der Zuschauer ohne eigenes Verschulden gehindert ist, die Vorstellung zu besuchen, es sei denn, das Theater würde insoweit ein Verschulden treffen.
6.2 Fällt eine Vorstellung durch Verschulden des Theaters aus, so bietet das Theater den Umtausch gegen ein gleichwertiges Ticket für eine andere Vorstellung seiner Wahl innerhalb der gleichen Veranstaltungsserie an oder erstattet den Kaufpreis gegen Rückgabe der Eintrittskarte. Der Wunsch auf Tausch bzw. Rückgabe muss dem Theater unverzüglich, spätestens innerhalb von fünf Werktagen nach der ausgefallenen Vorstellung vorliegen. Anderenfalls verfällt der Anspruch. Weitergehende Ansprüche (z. B. Anfahrts-/Übernachtungskosten) sind ausgeschlossen.
6.3 Fällt eine Vorstellung ohne Verschulden des Theaters aus, insbesondere durch Erkrankung oder sonst unverschuldete Verhinderung eines Mitwirkenden, ohne dass mit zumutbarem Aufwand eine Ersatzkraft eingesetzt werden kann, unverschuldete technische Störungen, höhere Gewalt, Streik so sind Umtausch oder Rückgabe des Tickets ausgeschlossen. Im Regelfall bemüht sich das Theater aber aus Kulanzgründen, auch für durch das Theater unverschuldete Ausfälle Ersatz anzubieten. Ein Anspruch darauf besteht nicht.
6.4 Bei Vorstellungsabbruch wird das Eintrittsgeld nur erstattet, wenn noch nicht die Hälfte der Vorstellung abgelaufen war.
6.5 Es ist nicht zulässig, einen anderen, als den auf der Eintrittskarte bezeichneten Platz einzunehmen.
6.6 Eine Erstattung des Kaufpreises oder die Aushändigung von Ersatzkarten bei Verlust von Eintrittskarten ist ausgeschlossen.
6.7 Etwaige Rückzahlung von Vorverkauf- oder sonstigen Gebühren obliegt dem jeweiligen Wiederverkäufer.
§ 7 Ermäßigte Eintrittspreise
7.1 Soweit Ermäßigungen auf Eintrittskarten gewährt werden, können die Eintrittskarten nur von Kunden genutzt werden, die ihre Berechtigung für die jeweilige Ermäßigung bei Einlass durch ein geeignetes Dokument (in der Regel mit Lichtbild) nachweisen können. Die Berechtigung muss am Vorstellungstag bestehen. Wird der Nachweis nicht erbracht, muss die Differenz zum vollen Kartenpreis vor Einlass nachentrichtet werden. Anderenfalls verfällt die Eintrittskarte.
7.2 Nach Abschluss des Buchungsvorganges können Rabatte nicht mehr berücksichtigt werden. Es besteht kein Anspruch auf die Gewährung einer Ermäßigung, nachdem eine Eintrittskarte ohne diese Ermäßigung verbindlich bestellt ist.
§ 8 Ton- Film- Foto- und Videoaufnahmen
8.1 Am Veranstaltungsort sind Ton-, Film- Foto- und Videoaufnahmen aus urheberrechtlichen Gründen nicht gestattet.
8.2 Besucher des Theaters erklären mit dem Kauf der Eintrittskarte ihre Einwilligung dazu, dass das Theater im Rahmen der Veranstaltung Foto- und Filmaufnahmen macht und dies ohne zeitliche und räumliche Beschränkung vervielfältigt und veröffentlicht. Die Einwilligung erfolgt ausdrücklich unter Verzicht auf einen Vergütungsanspruch.
§ 9 Hausrecht / Hausordnung
9.1 Einem Kunden kann der Zutritt verweigert werden, wenn er die Vorstellung stört oder andere Besucher belästigt oder dieses zu befürchten ist. Der Zutritt kann ferner solchen Kunden verweigert werden, die in früheren Vorstellungen die Benutzungsbedingungen nicht eingehalten haben. Darüber hinaus kann das Theater gegenüber diesen Personen ein Hausverbot aussprechen.
9.2 Der Verzehr von Speisen und Getränken während der Aufführung ist in den Vorstellungsräumen in der Borner Straße nicht gestattet. Der Verzehr von Getränken während der Aufführung ist in der Spielstätte Atelier, Unterkirchen 23 gestattet. Grundsätzlich ist der Verzehr mitgebrachter Speisen und Getränken nicht erlaubt.
9.3 Die Hinweise der Mitarbeiter des Theaters sind zu beachten.
9.4 Die Veranstaltungen des Theaters sind grundsätzlich für Kinder ab 6 Jahren freigegeben. Änderungen für einzelne Produktionen sind an der Theaterkasse, dem Kartenbüro bzw. den Vorverkaufsstellen zu erfragen.
§ 10 Garderobe
Zur Aufbewahrung von Garderobengegenständen wird eine frei zugängliche Garderobe zur Verfügung gestellt. Für die eingebrachten Gegenstände übernimmt das Theater keine Haftung, wenn ihm nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Dem Kunden ist bekannt, dass die Spielstätten in der Regel auch von außen zugänglich sind. Die damit verbundenen Risiken geht er bewusst und in eigener Verantwortung ein.
§ 11 Fundsachen
Für verlorene oder liegen gelassene Gegenstände übernimmt das Theater keine Haftung.
§ 12 Haftung / Schadensersatz
12.1 Das Theater übernimmt weder vertragliche oder vorvertragliche noch gesetzliche Haftung für Schäden jeglicher Art. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, wenn das Theater, sein gesetzlicher Vertreter oder sein Erfüllungsgehilfe vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Sie gilt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit oder im Fall der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten auch dann nicht, wenn dem Theater oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
12.2 Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sowie wegen Verletzung vertragswesentlicher Pflichten sind bei leichter Fahrlässigkeit auf den Ersatz des vorhersehbaren Schadens beschränkt.
12.3 Für Fremdleistungen (z. B. gastronomische Leistungen) haftet nicht das Theater, sondern der jeweilige Leistungserbringer unmittelbar. Die Erbringer gastronomischer Leistungen sind keine Erfüllungsgehilfen des Theaters für die vom Theater vertraglich geschuldete Leistung.
§ 13 Datenschutz / Allgemein
Beim Kauf einer Eintrittskarte werden die Bedingungen der Datenschutzerklärung des Theaters anerkannt.
§ 14 Anwendbares Recht / Erfüllungsort und Gerichtsstand
14.1 Es gilt deutsches Recht.
14.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche, die sich zwischen Theater und Kunden aus der Geschäftsbeziehung ergeben, ist Wuppertal, sofern der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
14.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sind oder werden, wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. An die Stelle der ungültigen Bestimmungen tritt die für diesen Fall bestehende branchenübliche Bestimmung, bei Fehlen einer zulässigen branchenüblichen die entsprechende gesetzliche Bestimmung.
